Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – Cannabis Patienten INFO TEXT LESEN

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Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – Cannabis Patienten 15.11.2018 INFO TEXT LESEN
Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ist – nach einmal erfolgter Genehmigung – kein erneuter Antrag bei der Krankenkassen im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte (Wechsel von Blüten der einen Sorte zu Blüten einer anderen Sorte oder Wechsel zwischen verschiedenen Extrakten) notwendig. Auch entfällt die erneute Antragsstellung für die ambulante Versorgung, wenn unmittelbar zuvor eine stationäre Behandlung mit Cannabis stattgefunden hat.

Für Arzneimittel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hämophilie (Bluterkranheit), die nicht aus Blut gewonnen werden, wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen. Damit werden die nicht aus Blut gewonnenen Faktor-Präparate mit den übrigen Biologika-Arzneimitteln gleichbehandelt. Das dient der flächendeckenden Versorgung durch Abgabe über regulären Apothekenvertriebsweg (Vertrieb über Großhandel und Apotheken) und verbessert die Transparenz bei Verordnungen dieser kostenintensiven Therapien.

Für nichtzulassungs- oder nichtgenehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien (z. B. Gentherapien) wird eine Dokumentations- aller und Meldepflicht schwerwiegender Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eingeführt. Zudem wird eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Bundesoberbehörde eingeführt.

Die 15-Euro-Preisabstandsgrenze bei der Regelung zum Import von Arzneimitteln fällt weg. Damit müssen Arzneimittelimporte, die von der Apotheke vorzugsweise abzugeben sind wieder mindestens 15 Prozent billiger sein als das inländische Bezugsarzneimittel. Die 15-Euro-Grenze hat sich als ungeeignet erwiesen, Wirtschaftlichkeitsreserven insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln zu heben.

GESETZ ALS PDF : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GSAV_RefE.pdf

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Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/gsav.html

Mit dem “Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)” zieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Konsequenzen aus den jüngsten Arzneimittelskandalen.

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